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   ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12   

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ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12 (https://dejure.org/2013,23768)
ArbG Herford, Entscheidung vom 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12 (https://dejure.org/2013,23768)
ArbG Herford, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 1 Ca 1457/12 (https://dejure.org/2013,23768)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur außerordentlichen Kündigung aufgrund eigenmächtiger Urlaubsverlängerung wegen einer Hadsch (Pilgerfahrt nach Mekka) Die Teilnahme an einer Hadsch kann als "entgegenstehendes Hindernis" zur vorübergehenden Leistungsverweigerung nach § 275 Abs. 3 BGB berechtigen, so dass ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zur außerordentlichen Kündigung aufgrund eigenmächtiger Urlaubsverlängerung wegen einer Hadsch (Pilgerfahrt nach Mekka); Die Teilnahme an einer Hadsch kann als "entgegenstehendes Hindernis" zur vorübergehenden Leistungsverweigerung nach § 275 Abs. 3 BGB berechtigen, so dass ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung aufgrund eigenmächtiger Urlaubsverlängerung wegen einer Hadsch (Pilgerfahrt nach Mekka)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12
    Ein solches Verhalten rechtfertige bekanntermaßen eine außerordentliche Kündigung (unter Verweis auf BAG vom 20.01.1994 - 2 AZR 521/93).

    Der Beklagten ist grundsätzlich darin zuzustimmen, dass eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung regelmäßig einen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellt (BAG vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 sowie BAG vom 20.01.1994 - 2 AZR 521/93).

    Das Bundesarbeitsgericht steht in seiner Entscheidung vom 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 auf dem Standpunkt, ein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben, sei angesichts des umfassenden Systems gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich abzulehnen (mit weiteren Nachweisen auch der gegenteiligen Ansicht in Rdnr. 25).

    Die vom Bundesarbeitsgericht (vom 20.01.1994 - 2 AZR 521/93) verlangte "allseitige Interessenabwägung" führte nach Ansicht der Kammer im vorliegenden Fall dazu, dass die Interessen der Klägerin am Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses auch über den 31.01.2013 hinaus die Interessen der Beklagten an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses deutlich übersteigen.

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12
    Da das Fehlen eines Rechtfertigungsgrundes zu den die Kündigung begründenden Tatsachen gehört, muss der Kündigende somit auch gegebenenfalls die Tatsachen beweisen, die einen Rechtfertigungsgrund für das Verhalten des Gekündigten ausschließen (BAG vom 12.08.1976 - 2 AZR 237/75 sowie BAG vom 24.11.1983 -2 AZR 327/82).

    Der Arbeitnehmer ist vielmehr gehalten, den Vorwurf, unberechtigt gefehlt zu haben, unter genauer Angabe der Gründe, die ihn an der Arbeitsleistung gehindert haben, zu bestreiten (BAG vom 24.11.1973 - 2 AZR 327/82 sowie BAG vom 18.10.1990 - 2 AZR 204/90).

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12
    Streiten die Parteien über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, genügt gemäß § 295 BGB ein wörtliches Angebot des Arbeitnehmers und lediglich für den - hier vorliegenden Fall - einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von der Anwendbarkeit des § 296 BGB aus (zuletzt BAG vom 19.09.2012 - 5 AZR 527/11 unter Verweis auf BAG vom 22.02.2012 - 5 AZR 249/11 dort Rdnr. 14 m.w.N.).
  • BAG, 27.02.1987 - 5 AZR 710/85

    Zeugnis - Zeitpunkt der Erteilung - Zwischenzeugnis

    Auszug aus ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12
    Kann er nämlich nach längerem tatsächlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nur ein Zwischenzeugnis vorlegen, muss ein künftiger Arbeitgeber daraus zwangsläufig schließen, dass noch Auseinandersetzungen wegen des alten Arbeitsverhältnisses bestehen (BAG vom 27.02.1987 - 5 AZR 710/85 Rdnr. 20).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12
    Ein Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder gar ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte besteht (vgl. zuletzt BAG vom 20.08.2009 - 2 AZR 499/08 unter Verweis auf BAG vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 Rdnr. 16 m.w.N.).
  • BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 499/08

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in der Schule

    Auszug aus ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12
    Ein Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder gar ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte besteht (vgl. zuletzt BAG vom 20.08.2009 - 2 AZR 499/08 unter Verweis auf BAG vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 Rdnr. 16 m.w.N.).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12
    Der Beklagten ist grundsätzlich darin zuzustimmen, dass eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung regelmäßig einen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellt (BAG vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 sowie BAG vom 20.01.1994 - 2 AZR 521/93).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12
    Dabei spielt vor allem die Qualität der Vertragsverletzung eine erhebliche Rolle (BAG vom 12.01.2006 - 2 AZR 21/05).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12
    Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG vom 24.06.2004 - 2 AZR 63/03, BAG vom 05.11.1992 - 2 AZR 287/92 und BAG vom 22.07.1982 - 2 AZR 30/81).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12
    Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG vom 24.06.2004 - 2 AZR 63/03, BAG vom 05.11.1992 - 2 AZR 287/92 und BAG vom 22.07.1982 - 2 AZR 30/81).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07

    Leistungsverweigerungsrecht wegen Kinderbetreuung

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitsbummelei -

  • LAG Hamm, 30.05.1990 - 15 (20) Sa 1800/89

    Urlaubsüberschreitung; Pilgerreise; Kündigungsgrund; Betriebsstörung

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